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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Abfallexport: Billige Entsorgung – gebilligte Entsorgung?

Die internationalen EG-rechtlichen und nationalen Instrumente zur Kontrolle der Abfallströme

Aus dem Inhalt:

Am Beispiel der Überwachung und Kontrolle der Entsorgung von Abfällen – sei es im Inland, sei es im Ausland – wird nachgewiesen, mit welchen Kompromissen umweltrechtliche Regelungen behaftet sind. Die daraus folgenden Handlungsspielräume sind zum Teil durch die Vorgaben unmittelbar rechtlich zugelassen, also legal. Zum Teil werden sie als „graue“ oder illegale Wege bewußt hingenommen.

Gegenstand der Arbeit ist damit die Frage, inwiefern die in der Öffentlichkeit in der Regel als „Skandal“ titulierte Entsorgung von Abfällen tatsächlich auf illegalen Wegen beruht, oder ob nicht diese Wege bereits durch die internationalen, die EG-rechtlichen und die nationalen Vorgaben vorgezeichnet, z.T. zulässig oder zumindest rechtlich impliziert und damit bewußt einkalkuliert sind. Dies betrifft sowohl inländische Entsorgungswege als auch solche ins benachbarte Ausland sowie in weiter entfernt liegende Staaten wie Entwicklungsländer. Dabei ist auch die Verwirklichung der vorgetragenen Zielsetzung, daß gerade die Entwicklungsländer nicht die „Müllkippe“ der Industrieländer sein sollen, besonders zu berücksichtigen.

Mit dem Basler Übereinkommen und der EG-Abfallverbringungsverordnung sind umfangreiche Regelwerke erstellt worden, über die bestimmte Abfallverbringungen gänzlich untersagt, andere Verbringungen strengen Kontrollmechanismen unterworfen werden sollen.

Anhand der getroffenen internationalen und EG-rechtlichen Vorgaben wird geprüft, ob diese geeignet und dafür geschaffen sind, die vielbeklagten tatsächlichen oder vermeintlichen illegalen Verbringungen zu verhindern oder zumindest zu beschränken, oder ob diese lediglich eine Erschwerung ordnungsgemäßer, unter ökologischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoller Verwertungswege bewirken.

Auf der anderen Seite ist daher zu hinterfragen, inwieweit pauschale Exportverbote bereits bewährte, im Einklang mit ökologischen Anforderungen stehende Verwertungsvorgänge, auch im Ausland, verhindern. Mit der strikten Unterbindung bislang legaler Exporte kann darüber hinaus durchaus ein neuer Anreiz zur Beschreitung illegaler Entsorgungswege geschaffen werden.

Schließlich bedeuten besonders restriktive Handhabungen der internationalen und EG-rechtlichen Kontrollmechanismen nicht zwangsläufig, daß Verbote von Exporten allein aus umwelt- und gesundheitsschützenden Gründen ausgesprochen werden. Sie dienen oftmals der Steuerung der Abfallströme in inländische Entsorgungsanlagen lediglich aus Bewirtschaftungsinteressen und zur Kapazitätsauslastung.

Stede, Birgit (1998) „Abfallexport: Billige Entsorgung – gebilligte Entsorgung? Die internationalen EG-rechtlichen und nationalen Instrumente zur Kontrolle der Abfallströme“.
Pro Universitate Verlag, Sinzheim 1998 (zugleich Dissertation, Münster, 1997)

 
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©  1998-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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