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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Grenzüberschreitendes Umweltrecht:

Warum die natürlichen Lebensgrundlagen weiter zerstört werden, obwohl jeder Umweltschutz für nötig hält

Aus dem Inhalt:

In den Industriestaaten wird dem zerstörerischen Umgang mit der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung durch Industrie und Gewerbe schon seit langem Grenzen gesetzt. Neben dem – nach wie vor – bestehenden Interesse an der Konkurrenzfähigkeit der nationalen Wirtschaft wurde Umweltpolitik zu einem notwendigen staatlichen Handlungsfeld – auf nationaler als auch auf EG-rechtlicher Ebene oder auch in den USA. Die Industriestaaten wollten ihre natürlichen Lebensgrundlagen nicht ruinieren lassen. Grenzen und Rahmenbedingungen für das produzierende Gewerbe und die Abfallwirtschaft wurden geschaffen.

So ist z.B. seit Ende der 60er/Anfang 70er Jahre in Deutschland das Umweltrecht zu einer stetig umfangreicher werdenen Rechtsmaterie herangewachsen. Auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden, mit durchaus unterschiedlicher Intensität, Vorgaben an den Umwelt- und Gesundheitsschutz entwickelt. Seitens der Gemeinschaft wurde zunächst befürchtet, daß einzelstaatliche Umweltschutzauflagen oftmals allein zu dem Zweck erlassen werden, außerstaatliche Konkurrenten, die die jeweiligen Auflagen nicht einhalten, vom nationalen Markt zu verdrängen. Die Ursprünge der europäischen Umweltpolitik lagen damit zunächst in der Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Gemeinschaft …

Europaweit einheitliche Umweltschutzanforderungen wurden deshalb als notwendig erachtet. Mehr als 200 europäische Rechtsakte wurden seitdem im Umweltrecht erlassen.

Doch enden die Umweltprobleme nicht an den Grenzen der Industriestaaten. Neben dem, daß z.B. der Vollzug heute als das gravierende Problem des europäischen Umweltrechts angesehen wird, Mitgliedstaaten, die das europäische Umweltrecht nicht, nicht vollständig oder nicht innerhalb der Umsetzungsfristen in das nationale Recht integrieren, sich in der Regel einen Wettbewerbsvorteil hiervon versprechen, hat sich längst herauskristallisiert, daß Umweltverschmutzung weder nationales noch ein regionales, sondern ein globales Problem geworden ist.

Stede, Birgit (1999) „Grenzüberschreitendes Umweltrecht“
in: Kritische Justiz, Heft 3/1999, Nomos-Verlag, Baden-Baden, S. 456-463

 
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©  1999-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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