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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Chemikalienrecht contra Verwertung?
oder: Eine Spielart beim Kampf um Müll

Aus dem Inhalt:

Ist es verboten, Abfälle mit Gefahrenpotenzialen so zu behandeln, dass die Gefahrstoffe vollständig eliminiert und schadstofffreie Sekundärrohstoffe rückgewonnen werden? Nein. Verboten ist es nicht. Geeignete Anlagen werden durchaus zugelassen.

Ist es Abfallerzeugern und -besitzern verboten, Abfälle zu solchen zugelassenen Anlagen zu liefern, eben um die Abfälle dort so behandeln zu lassen, dass die Gefahrstoffe vollständig eliminiert und schadstofffreie Sekundärrohstoffe rückgewonnen werden? Nach deutscher Verordnungslage ja. Jedenfalls dann, wenn die Abfälle der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) unterliegen.

Mit der Entscheidung vom 18. Dezember 2002 hat der hessische Verwaltungsgerichtshofs diesen (unsinnigen) Widerspruch aufgegriffen und aufgelöst. Damit hat er eine erste oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung zum Verhältnis Chemikalienverbotsverordnung – Abfallrecht gefällt, und zwar sowohl zu der bis zum 1. März 2003 als auch zu der ab dem 1. März 2003 geltenden Fassung der ChemVerbotsV.

Stede, Birgit (2003) „Chemikalienrecht contra Verwertung? oder: Eine Spielart beim Kampf um Müll“
in: Umwelt- und Planungsrecht, August 2003. Jehle Verlag, München, S. 293ff

 
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©  2003-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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