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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Februar 2005

Abfallexport und Umweltstandards im Exportland
… was so alles dem Umweltschutz dient
Deponieverwertungsverordnung
Verpackungsverordnung, Dosenpfand
Klärschlamm

Abfallexport und Umweltstandards im Exportland

Wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten schien es wieder einmal ganz so, als ob das letzte Stündlein geschlagen hätte. Alles, aber auch alles sollte erledigt sein. So mutet auch der Tatendrang des Europäischen Gerichtshofs an, der noch rechtzeitig vor Jahresende eine Vielzahl von Entscheidungen, so auch zum Thema Abfallwirtschaft, getroffen hat.

Hierunter eine wohl einschneidende Entscheidung in Sachen Abfallverbringung. Danach darf die zuständige Behörde des Versandstaates auch Einwendungen gegen eine Verbringung zum Zwecke der Verwertung erheben, wenn die Umweltstandards im vorgesehenen Importland nicht den Standards entsprechen, die im Exportland gelten. Dabei muss wissenschaftlich erwiesen sein, dass diese Standards tatsächlich zu einem höheren Umwelt- oder Gesundheitsschutzniveau beitragen. Der EuGH will so den bestmöglichen Schutz verwirklicht wissen.

Voraussetzung ist, dass die Anforderungen nicht unverhältnismäßig sind. Das sei allerdings von nationalen Gerichten zu überprüfen und zu bewerten.

Kaum sind wir im neuen Jahr, werden wir uns daher auf weitere Grundsatzstreitigkeiten einstellen müssen. Denn absehbar ist, dass nun – je nach Lage auf dem nationalen Entsorgungsmarkt – verstärkt Einwände gegen Abfallverbringungen erhoben werden unter Verweis darauf, die inländisch höheren Standards an die Verwertung würden im Importland nicht verwirklicht. Ob es dabei immer um Umwelt- oder Gesundheitsschutz geht, nun, das wagen wir – wie immer mit aller Vorsicht – doch zu bezweifeln. Weiß doch der Europäische Gerichtshof aus seiner eigenen Rechtsprechung selbst, dass oft genug der Umweltschutz nur vorgeschoben und einer Verbringung letztlich allein aus protektionistischen Gründen nicht zugestimmt wird.

Schauen wir uns doch mal an, …

… was so alles dem Umweltschutz dient

Da haben wir erst einmal den Entwurf zur heftig umstrittenen so genannten Deponieverwertungsverordnung, der seit dem 17. November 2004 als Kabinettsbeschluss vorliegt. Die Bundesregierung begründet den Entwurf mit der hehren Zielsetzung, über diese Verordnung Scheinverwertungswege auf Deponien zu unterbinden.

Genau umgekehrt sehen das andere. Gerade über diese Verordnung würden Tür und Tor geöffnet, Abfälle, die aufgrund der Schließung vieler Deponien künftig nicht mehr abgelagert werden dürfen, einfach als Verwertungsabfall umzudefinieren. Vor allem Betreiber von Bodenbehandlungs-, Bauschutt- und Gleisschotteraufbereitungsanlagen, aber auch die Betreiber von Deponien hochwertiger Standards müssen schon jetzt feststellen, dass ihnen die Mengen an zu behandelnden mineralischen Abfällen entzogen und diese – zum Zwecke der Verwertung (??) – auf Deponien gelenkt werden.

Die bislang viel gepriesene – und sowohl gesetzlich als auch bislang von der Umweltpolitik geforderte – hochwertige Verwertung, z.B. durch Schadstoffreduzierung in geeigneten Behandlungsanlagen, bleibt, so wird befürchtet, auf der Strecke.

Und nicht ganz zu Unrecht hat Österreich erhebliche Bedenken bei der Europäischen Kommission gegen die geplante Verordnung angemeldet. Denn nach der EG-Deponierichtlinie dürfen allenfalls bauphysikalisch geeignete Inertabfälle für bestimmte Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen auf Deponien verwertet werden. Die Werte, die nach der Deponieverwertungsverordnung in den Abfällen zum Zwecke der Verwertung vorgesehenen sind, übersteigen jedoch die Werte, die für Inertabfall gelten, zum Teil erheblich. Zum Teil ist erst gar kein Grenzwert vorgegeben.

Verpackungsverordnung, Dosenpfand und kein Ende

„Getrenntsammlung in Deutschland ist ein Kulturgut.“ So konnten wir es jedenfalls der Fachpresse entnehmen. Na prima. Die Politik will ja sowieso die deutsche Leitkultur bestimmen. Vom Volk der Dichter und Denker zum Volk der Getrenntsammler.

Ob das Ganze ökologisch etwas bringt, haben wir schon öfter in Frage gestellt. Zurzeit entfacht die Diskussion auf's Neue, ganz so, als wären die Möglichkeiten für eine gemeinsame Erfassung und anschließende vollautomatisierte Trennung der Abfälle nicht schon jahrelang bekannt. Papier, Glas und Pappe könnten nicht so schön sortenrein und hochwertig verwertet werden. Nur: Diese getrennte Sammlung und Verwertung gab es längst vor der Verpackungsverordnung. Kunststoff könnte nicht so schön sortenrein und hochwertig verwertet werden. So, wie es jetzt noch oft passiert, dass nämlich große Teile der Kunststofffraktion sowieso in der Müllverbrennung landen.

Die Verpackungsverordnung scheint des Umweltministers liebstes Kind. Denn rechtzeitig vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Dosenpfand wurde der Entwurf zur Novellierung der Verpackungsverordnung geändert – wir hatten berichtet. Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt sich nun die ganz andere Frage: Darf das Dosenpfand – europarechtlich zulässig – überhaupt jetzt schon erhoben werden, oder besteht diese Verpflichtung erst dann, wenn sie europaweit für alle betroffenen Hersteller gilt und die Insellösungen abgeschafft sind?

Gewaltigen Fortschritt

vermeldet unser Umweltminister ja sowieso gern. Ganz anders seine Amtskollegin – gleicher Fraktion – aus dem Verbraucherschutzministerium. Die meldet nämlich zuweilen die negativen Nachrichten. so z.B., wie krank unsere Wälder sind. Nur noch 14 bis 15 % der Buchen und Eichen sind überhaupt noch (halbwegs) gesund. Ist das nicht eher eine Meldung, die aus dem Umweltministerium kommen müsste? Oder dass Tierknochenmehl auf Feldern verstreut wird und die Reste an Rüben und Kartoffeln hängen. Mit dem schalen Beigeschmack, dass man einfach nicht weiß, ob das Tierknochenmehl vielleicht mit BSE verseucht ist. Dünger ist Dünger und Abfall ist Abfall.

Klärschlamm

Oder die neuesten Meldungen über die Qualität von Klärschlamm. Der weist nämlich ein nicht unerhebliches Schadstoffpotenzial auf, insbesondere an Schwermetallen und schwer abbaubaren organischen Verbindungen. Seit Jahren wird auf EU-Ebene diskutiert, ob nicht die Verwendung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen drastisch eingeschränkt werden müsste. Auch wenn die Pflanzen diese Schadstoffe gar nicht unbedingt aufnehmen, so soll dies dem Boden- und Wasserschutz dienen.

Warum der Klärschlamm so belastet ist. Nun, das sind zum einen die Inhaltsstoffe aus gewerblichen und industriellen Abwassereinleitungen, die sich im Klärschlamm anreichern. Und: Die zulässigen Inhaltsstoffe, die z.B. in Lebensmitteln enthalten sein dürfen, eine Vielzahl kaum übersehbarer und noch weniger aussprechbarer Substanzen. Die wir nicht nur zu uns nehmen dürfen, sondern die – ganz natürlich – auch im Klärschlamm wieder auftauchen. Absehbar ist daher auch die Novellierung der EG-Klärschlammrichtlinie – und mit ihr der Klärschlammverordnung.

Neuerungen

sind daher absehbar. Wie sich die Neuerungen auswirken? Nun, da gibt es zurzeit erhebliche Unsicherheit, schon allein angesichts der Ablagerungsverordnung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
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©  2003-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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