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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter August 2011

Kritik der Kommission am neuen KrW-/AbfG
Planspiel um die Wertstofftonne beendet
Neuer Entwurf zur Mantelverordung
Stresstest für die Verwertung mineralischer Abfälle
Rohstoffe und Recyclingwirtschaft
Export von E-Schrott
Abfall und wassergefährdende Stoffe
Wild abgelagerter Müll auf Privatgrundstücken
Doppelte Gewichtung von Biokraftstoffen
Weitere abfall- und umweltrechtliche Regelungen

Kritik der Kommission am neuen KrW-/AbfG

Die EU-Kommission hat Bedenken am Entwurf zum neuen KrW-/AbfG geäußert. So wurde die Nicht-Einhaltung der fünfstelligen Hierarchiefolge und die faktische Gleichstellung von stofflicher und thermischer Verwertung bei einem Heizwert von ≥ 11.000 kJ/kg kritisiert. Bei der Frage der Zulässigkeit gewerblicher Sanmlungen befürchtet die Kommission Wettbewerbseinschränkungen. Eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung sei zu leicht zu begründen. Auch stehe z.B. die prinzipielle Herausnahme von Wirtschaftsdünger und tierischen Nebenprodukten nicht mit der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in Einklang. Und schließlich sei die Forderung nach Abfallwirtschaftsplänen unzureichend umgesetzt.

Diese Bedenken sind alles andere als überraschend. Doch angesichts der hitzigen Diskussionen – insbesondere um die gewerblichen Sammlungen und die Hierarchiefolge – ist es der Bundesregierung in dem einen oder anderen Punkt vielleicht ganz recht, dass die Kritikpunkte nun aus Brüssel kommen. Außer das mit der 5-stelligen Hierarchie; diese Kritik dürfte der Bundesregierung nicht ganz schmecken. Wir werden sehen, wie und mit welcher Argumentation sie sich da herauslavieren wird.

Planspiel um die Wertstofftonne beendet

Auch die Stellungnahmen zum Planspiel um die Wertstofftonne waren irgendwie absehbar. Das Planspiel war ein Erfolg. Klar. Wie sollte es anders sein. Nur, dass die prinzipiellen Gegensätze – Wertstofftonne in privater oder in öffentlicher Hand – bleiben.

Moderate Stimmen befürworten hingegen eine Zusammenarbeit zwischen Privaten und Öffentlichen. Und das auch nicht erst seit gestern. Gleichzeitig „testet“ ein öffentlich-rechtlicher Entsorger nach dem anderen Modelle zur gemeinsamen Erfassung von Wertstoffen. Ganz so, als wolle man vor Erlass des neuen KrW-/AbfG noch Fakten schaffen.

Neuer Entwurf zur Mantelverordung

Nach aktuellen Meldungen soll ein neuer Entwurf zur Mantelverordnung im Herbst vorgelegt werden. Ob als Referentenentwurf oder nochmals als Arbeitsentwurf, sei noch nicht klar. Und ob die Kritikpunkte tatsächlich aufgegriffen werden, steht mehr als in den Sternen. Was die Verfüllung und die vorgesehene Änderung der BundesbodenschutzV betrifft, so hat das BMU bisher alle Kritikpunkte an sich abprallen lassen. So wird nun auch vonseiten Dritter empfohlen, die ErsatzbaustoffV losgelöst von den vorgesehenen Änderungen der BBodSchV und der GrundwasserV zu erlassen.

Doch auch bei der ErsatzbaustoffV will der Verordnungsgeber nun mit „Rechtskniffen“ arbeiten, um den Einwänden der Wirtschaft entgegenzukommen. Man will sich daran orientieren, was technisch machbar ist. Wir werden sehen.

Stresstest für die Verwertung mineralischer Abfälle

Die moderne Beruhigungspille heißt Stresstest: Für AKWs. Für die Krisensicherheit von Banken. Für die Effektivität von Stuttgart 21. Es werden sicherlich noch viele Stresstests folgen, um die angebliche Sicherheit von Unwägbarem zu belegen. Was die Verwertung mineralischer Abfälle betrifft, so könnte jedoch auf bewährte Regularien, die den Stresstest längst und tatsächlich bestanden haben, zurückgriffen werden. So kann man auch als gebürtiger Nicht-Bayer hier guten Gewissens z.B. auf den bayerischen Leitfaden zur Verfüllung von Gruben oder die Leitlinien zur Gütesicherung von RC-Baustoffen verweisen. Aber davon will das BMU bislang jedenfalls nichts wissen. Weil diese Leitlinien in Bayern entwickelt wurden?

Rohstoffe und Recyclingwirtschaft

Dass der Recyclingwirtschaft zur Sicherung von Rohstoffquellen eine enorme Bedeutung zukommt, hören und lesen wir auch immer wieder. Abfälle mit einem geschätzten Wert von 5,25 Mrd. € würden nicht der Wiederverwendung zugeführt, so eine aktuelle Meldung.

Der bayerische Baustoffrecyclingverband bemängelt hingegen, dass gerade bei öffentlichen Auftragsvergaben der Einsatz von RC-Baustoffen ignoriert und oftmals explizit ausgeschlossen werde. Und ob das Bauschuttrecycling künftig über die Mantelverordnung tatsächlich gefördert wird? Sollten die vorgesehenen Werte der ErsatzbaustoffV erlassen werden, so würde dieses Recycling eher noch erschwert werden, so die Befürchtung. Angesichts mancher Materialwerte müssten die Recyclingbaustoffe in die Kategorien RC-2 oder sogar RC-3 heruntergestuft werden. Baustoffe dieser Kategorien finden jedoch erst recht keine Akzeptanz.

Export von E-Schrott

Auch der Export von Elektroschrott nach China oder in andere asiatische oder afrikanische Staaten dient nicht gerade der Gewinnung sekundärer Rohstoffe. Dennoch laufen die Exporte auf Hochtouren, die Zerlegung und weitere Entsorgung erfolgt in der Regel unter katastrophalen Bedingungen. Geschätzte 70 % der Altgeräte werden in der EU überhaupt nicht erfasst.

Dass man die illegalen Verbringungen künftig besser kontrollieren will, lesen und hören wir auch schon seit längerem. Um diese und andere Umweltstraftaten besser bekämpfen zu können, wurde erst einmal ein neues Netzwerk geschaffen, das „EnviCrimeNet“. Auch ein Fortschritt.

Abfall und wassergefährdende Stoffe

Die prinzipielle Einstufung von Abfall als wassergefährdender Stoff soll nun doch nicht so kommen wie geplant. Dafür soll bei Gemischen nachgewiesen werden, ob diese als wassergefährdend einzustufen sind oder nicht. Ob das die Sache wirklich leichter macht?

Wild abgelagerter Müll auf Privatgrundstücken

Für wild abgelagerten Müll ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Das musste manch einer schon leidvoll erfahren. Denn ob man will oder nicht: Man wird Besitzer und damit entsorgungspflichtig. Diese Konsequenz mussten bisher nicht nur Privatpersonen akzeptieren; selbst der Bund wurde schon zur Beseitigung des am Rande von Bundeswasserstraßen anfallenden Mülls verurteilt. Und nun hat’s die Deutsche Bahn erwischt: Nach einem Beschluss des VG Aachen ist die Bahn verpflichtet, den auf ihrem öffentlich zugänglichen Gelände abgelagerten Müll zu entsorgen.

Doppelte Gewichtung von Biokraftstoffen

Zur Förderung des Einsatzes von Abfall für die Herstellung von Biokraftstoffen wird nach der neu gefassten Verordnung zur Regelung von Biokraftstoffen dessen Anteil doppelt gewichtet. Wegen Biokraftstoffen sind Lebensmittelpreise weltweit schon in die Höhe geschnellt. Mais lässt sich z.B. teurer für Kraftstoff vermarkten. Und dass wegen Biokraftstoffen enorme Flächen an Monokulturen geschaffen wurden und werden, lässt die Begeisterung für Bio – ja, er heißt wirklich so – Biokraftstoff jedenfalls in der öffentlichen Meinung kaum infrage stellen. Dass aber nun Abfälle für den Biokraftstoffmarkt gefördert werden sollen, wird so manche Recyclingfirma kaum begeistern. Aber das passt zu der bisherigen deutschen Interpretation der Gleichrangigkeit von stofflicher und energetischer Verwertung.

Ob allerdings auf unserem Globus all die Rohstoffe, die nun zuhauf als erneuerbare Energien genutzt werden, tatsächlich so schnell nachwachsen können, steht auf einem anderen Blatt. Der Raubbau an Wäldern wird weltweit unverzagt fortgesetzt. Circa die Hälfte der Einsatzstoffe für erneuerbare Energien soll immerhin aus Holz und Holzabfällen stammen. Holzknappheit wird bereits vorausgesagt.

Weitere abfall- und umweltrechtliche Regelungen

sind in Aussicht, so z.B. die novellierte BioabfallV, die noch vor dem neuen KrW-/AbfG in Kraft treten soll, das EEG, die Verordnungen zum Abfallende von Kupferschrott, Scherben und Altpapier.

 
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©  2003-2011  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2011-08-15
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