[  zurück zum Newsletter-Archiv  ]  

Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter April 2015

Novellierung des KrWG
Überkapazitäten an Verbrennungsanlagen
Gewerbeabfallverordnung
Gewerblicher Restmüll und R1-Verwertung
Leichtverpackungen
Düngemittelrecht und Kompost aus Bioabfall
Phosphor und Verbrennung von Klärschlamm
Mantelverordnung
Lithium-Akkus
Lärm

Novellierung des KrWG

Das KrWG soll einer Pressemitteilung zufolge und aufgrund einer Beschwerde bei der europäischen Kommission novelliert werden: Die fünfstellige Abfallhierarchie soll tatsächlich endlich umgesetzt werden. Verblüffend. Sollte das Gesetz doch sowieso der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie dienen. Nun gut. Das Recycling soll künftig auch in Deutschland Vorrang vor der sonstigen, hier insbesondere der thermischen Verwertung haben.

Um das Ganze überprüfen zu können, müsste dann allerdings auch noch die gängige Methodik der Statistik geändert werden. Denn zurzeit wird diese über die Erst-Behandlung geführt. Und die gilt regelmäßig als stoffliche Verwertung, selbst dann, wenn die thermische nachgeschaltet ist. Aber bei dieser Thematik ist die Bundesregierung noch eher zurückhaltend.

Überkapazitäten an Verbrennungsanlagen

Aber da taucht gleich das nächste Problem auf: Die in manchen Regionen bestehenden Überkapazitäten an Verbrennungsanlagen. Die wollen und sollen ja mit Abfällen bedient werden.

Wie dieses Problem zu lösen ist, nun, auch das wird engagiert diskutiert. So schlug der eine Regionalverband vor, peu à peu 6 Verbrennungsanlagen allein in NRW zu schließen. Derselbe Verband auf Bundesebene schlug kurz darauf vor, man solle doch die Bestimmungen für Abfallimporte lockern. Das Autarkieprinzip für Abfälle, die beseitigt werden müssen, also das Prinzip der Beseitigung von Abfällen in dem Land, in dem sie angefallen sind, sei sowieso nicht mehr zeitgemäß.

Gewerbeabfallverordnung

Auch die Gewerbeabfallverordnung soll novelliert werden. Eine Verordnung, deren Vollzug bislang kaum einen interessiert hat.

Schätzungen zufolge fallen ca. 6,2 Millionen Tonnen gemischte gewerbliche Abfälle an, davon etwa die Hälfte Kunststoffe und PPK, also ca. 3,1 Millionen Tonnen. Nur 400.000 Tonnen dieser gewerblichen Abfälle würden recycelt. Ja wo sollen die denn auch sonst hingehen, wenn nicht in die Verbrennung. Dass diese Fraktionen möglichst auch recycelt werden sollten, darauf pochen allerdings die einschlägigen Verbände schon seit Langem.

Gewerblicher Restmüll und R1-Verwertung

Das Verwaltungsgericht Köln har hierzu kürzlich eine verblüffende Entscheidung gefällt: gewerblicher Restmüll sei auch dann überlassungspflichtig, wenn dieser einem R1-Verfahren zugeführt werde. Und das R1-Verfahren ist nun mal ein Verwertungsverfahren. Es liege aber ein Verstoß gegen die Pflichten zur Getrennthaltung nach der GewAbfV vor. Die Kölner Richter fühlen sich offenbar berufen, die GewAbfV trotz des hinkenden Vollzugs zu stärken. Oder wollten sie ihren Beitrag zur Auslastung der Verbrennungsanlagen leisten?

Leichtverpackungen

Dagegen ist die Menge der den dualen Systemen unterliegenden Leichtverpackungen - also Kunststoff gemischt mit Aluminium, Eisen, Verbundstoffen, Papier usw. – relativ gering. Sie lag nach den für das Jahr 2014veröffentlichten lizensierten Mengen bei 1,3 Millionen Tonnen. Für das Jahr 2015 werden steigende Mengen prognostiziert, was auf die ewigen Querelen der Systembetreiber untereinander zurückzuführen ist und deshalb höhere Lizenzmengen gemeldet werden.

Doch welche Regelungsflut und welcher Marktkampf kreisen um diese Leichtverpackungen. Na klar. Hierüber werden Einnahmen erzielt, die der Bürger fraglos bei jeden Einkauf finanziert. Herstellerverantwortung hin oder her. Und dass der Großteil dieser Fraktionen auch nur in der Verbrennung landet, interessiert jedenfalls die Verantwortlichen weniger.

Düngemittelrecht und Kompost aus Bioabfall

Bioabfall-Kompost gilt als wertvoller Dünger. Zurzeit vermischt sich aber die Diskussion auf das Heftigste. Denn über die Düngemittelverordnung soll künftig der Eintrag von Nitrat ins Grundwasser reduziert werden. Schätzungen zufolge überschreitet immerhin 27 % unseres Trinkwassers den vorgegebenen Grenzwert für Nitrat. Moderne Tierhaltung sei Dank. Nitrat kann sich zu Nitrit reduzieren, was zur Bildung von krebserregenden Nitrosaminen führen kann.

Damit hat der (festgebundene) Stickstoff in Kompost aus Bioabfällen herzlich wenig zu tun. Trotzdem sollen Aufbringungsverbote erlassen werden, was jedenfalls zu bestimmten Jahreszeiten den Einsatz von Bioabfallkompost verunmöglichen würde. Fragt sich nur, weshalb der Bioabfall dann noch kompostiert und wertvoller Dünger erzeugt werden soll.

Phosphor und Verbrennung von Klärschlamm

Ähnlich thematisiert wird der Einsatz von Klärschlamm zur Düngung. Dass dieser den für das Pflanzenwachstum und damit auch für Tiere und Menschen lebensnotwendigen Phosphor enthält, ist der eine Aspekt. Und dass Phosphor lebensbedrohlich knapp werden kann. So hat die europäische Kommission Phosphor im Jahr 2014 in die Liste der „kritischen Rohstoffe“ aufgenommen. Vor diesem Hintergrund seien der effiziente Umgang mit Phosphor und damit die Rückgewinnung von Bedeutung, so auch das BMUB, das nun zügig Regelungen zur Phosphorrückgewinnung voranbringen will.

Dass Klärschlamm – ein natürlicher Dünger – nicht mehr ein solcher natürlicher Dünger ist, liegt nun einmal an den Chemikalien, Arzneimittelrückständen und industriellen Abwässern. Natürliche Kreisläufe werden zerstört und sollen offenbar gar nicht mehr repariert werden.

Mantelverordnung

Nicht wöchentlich, sondern in zeitlich größeren Intervallen tauchen die Diskussionen um die Mantelverordnung auf. Jetzt wieder heftiger. Die Verordnung, über die künftig die Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle bundesweit geregelt werden sollen. Da die Diskussionen nun schon ca. 10 Jahre laufen, glaubt so manch einer, die Verordnung werde sowieso nicht mehr kommen. Aber wer weiß?

Jedenfalls will das Bundesumweltministerium einen neuen Arbeitsentwurf vorlegen (der bei Redaktionsschluss immer noch nicht vorlag). Anschließend soll ein Planspiel stattfinden, in dem die Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen ermittelt werden sollen. Als ob man bei aller Hoffnung auf sachgerechte bundeseinheitliche Regelungen aufgrund der bereits jahrelang geführten Diskussionen die Argumente, Bedenken, Kritikpunkte und befürchteten Auswirkungen der Mantelverordnung nicht schon längst kennen würde. Vor allem die kritischen Punkte.

Doch über das Planspiel soll wohl vermittelt werden, die Interessen aller Beteiligten aus Wirtschaft, behördlichem Vollzug und den Umweltverbänden würden bei der weiteren Arbeit an dieser Verordnung berücksichtigt werden. Wir werden Sie ganz sicher auf dem Laufenden halten!

Lithium-Akkus

Mit einiger Verwunderung verfolgen wir die Diskussion in der Fachpresse rund um Lithium-Akkus. Diese werden z.B. in Mobiltelefonen, Tablets, Digitalkameras, Camcordern, Notebooks oder Taschenlampen verwendet. Damit diese schön leicht und handlich sind. Bei unsachgemäßer Schüttung oder ungesichertem Transport bestehe allerdings Brandgefahr. Merkwürdig. Diese Brandgefahr besteht nicht beim Gebrauch z.B. durch versehentliches Fallenlassen?

Lärm

Kommen wir zurück zum Thema Lärm. Nein, wir haben wirklich nichts gegen echte italienische Pizzerien. Im Gegenteil. Außer, dass einem die Ohren abfallen können. Dass aber, wie schon vor Längerem in der Fachpresse notiert, in einigen Großstadt-Innenstädten die Mülleimer einen ansprechen und sich für den Einwurf von Müll bedanken, stimmte uns schon skeptisch. Dass es jetzt „Apps“ gibt, die jubeln, weil wir Glas in einen Glascontainer werfen, was sowieso schon Lärm verursacht, stimmt uns ausgesprochen bedenklich. Aber das sind wohl die heutigen modernen Zeiten.

 
zurück zum Anfang ]
©  2003-2014  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2015-05-15
Abfalltonne