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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter September 2015

Mantelverordnung
Europäische Initiative zur Kreislaufwirtschaft
Vermüllung der Meere
Munitionsabfall in der Ostsee
Quoten bei der Altautoentsorgung
Diskussionen um das geplante Wertstoffgesetz
Leergut-Rücknahme nicht gesundheitsschädlich
Straßenkehrer und andere Visionen

Mantelverordnung

Erst hieß es Ende Februar, dann Herbst 2015. Aber Pustekuchen. Ausgerechnet in der Zeit, in der sich der Eine oder Andere eine kleine Sommerpause gönnen will, wurde - ebenfalls brandaktuell - der 3. Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung vom Bundesumweltministerium herausgegeben. Wir werden - soviel sei schon versprochen – uns beim nächsten Newsletter intensiv der Thematik „mineralische Abfälle“ widmen.

Europäische Initiative zur Kreislaufwirtschaft

Nachdem die Europäische Kommission mit ihrem Kreislaufwirtschaftspaket zurückgerudert ist, hat das Europäische Parlament das Heft in die Hand genommen und einen Bericht sowie einen Initiativbericht zur Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Danach müsse die Kommission z.B. Reduktionsziele für Abfälle und Anforderungen an ein intelligentes Ökodesign entwickeln. Das Recycling solle durch verbindliche Quotenvorgaben, Deponierungs- und Verbrennungsverbote gefördert werden, die im Übrigen in allen Mitgliedstaate der EU gelten sollten. Und natürlich muss der Meeresverschmutzung Einhalt geboten werden.

Und wie immer reagieren die Verbände schnell und kritisch. So lehnen z.B. manche die Vorschläge für die weitreichenden Verbrennungsverbote ab, da sie Abfälle weiterhin als günstigen Brennstoff einsetzen möchten. Andere sehen die geforderten Vorgaben an das Ökodesign als ausgesprochen problematisch an. Na klar, wir haben kürzlich berichtet. Man will sich doch nicht in die Vermarktungsstrategien reinreden lassen!

Vermüllung der Meere

Der Vermüllung der Meere muss Einhalt geboten werden. Nach aktuellen Schätzungen befinden sich 100 bis 142 Millionen Tonnen an Abfällen in den Meeren, vor allem Verpackungsmaterialien sowie Abfälle aus der Fischerei und der Schifffahrt. Etwa Dreiviertel sind davon Kunststoffe. Jährlich kommen bis zu 10 Millionen Tonnen hinzu. Seevögel und Meereslebewesen verwechseln das mit Nahrung und verhungern oder verheddern oder strangulieren sich im Müll. Bei der Zersetzung der Kunststoffe werden giftige und hormonell wirksame Zusatzstoffe wie Weichmacher, Flammschutzmittel und UV-Filter in die Meere freigesetzt, die nicht nur für die Menschen in die Nahrungskette gelangen. Weichmacher z.B. werden aus Phtalaten hergestellt, die z. T. als toxisch, bioakkumulierend und persistent eingestuft werden; darüber hinaus besteht der berechtigte Verdacht, dass sie unfruchtbar machen.

Dem Kampf gegen die Vermüllung der Meere darf sich natürlich keiner verschließen, zumal er auf allerallerhöchster Ebene beschlossen wurde. Beim G7-Gipfel Anfang Juni 2015 in Elmau wurde ein Aktionsplan beschlossen und man hat sich zu konkreten Maßnahmen gegen den Müll in den Meeren verpflichtet. Bei einem Treffen in Berlin werden nun Maßnahmen erarbeitet, die die Abfall-Einträge vom Lande und auf See verringern sollen. Außerdem sollen die in den Meeren vorhandenen Abfälle wie auch immer beseitigt werden. In einem Workshop, zu dem das Bundesumweltministerium geladen hatte, soll der Elmau‑Aktionsplan um praktische Maßnahmen erweitert und konkretisiert werden. Verstärkt werden soll auch –na klar - die Forschung zu diesem Thema. Wie soll man sonst die Meere vom Müll befreien?

Unterdessen wächst die Menge an Verpackungsmüll munter weiter. Und das sicherlich nicht nur in Deutschland.

Munitionsabfall in der Ostsee

Apropos Meere. Längere Zeit hat man nicht allzu viel darüber gehört, doch kocht das Thema gerade wieder auf: Die Vermüllung der Ostsee durch Munitionsabfälle. Neben dem ökologischen Schaden, der überhaupt nicht abschätzbar ist, ist das Dumme, dass weißer Phosphor, der oftmals freigesetzt wird, optisch selbst von Fachleuten nicht von Bernstein unterschieden werden kann. So kam es bei einigen Sammlern schon zu schweren Verbrennungen, weil sie gemeint hatten, am Ostseestrand einen echten Bernstein gefunden zu haben und sich diesen zufrieden in die Hosentasche steckten.

Quoten bei der Altautoentsorgung

Die Verwertung bei der Altautoentsorgung liege auf einem hohen Niveau, so die Bundesregierung. Die Quotenvorgaben der EU von 80 % für das Recycling seien in 2013 sogar mit 89,8 % für Wiederverwendung und Recycling überschritten worden. Das ist eine Erfolgsmeldung. Wir sind Weltmeister des Recyclings! Stutzig macht allerdings, dass laut Statistik im Jahr 2013 rund 3,3 Millionen KFZ stillgelegt wurden, aber nur für etwas mehr als 500.000 Fahrzeuge Verwertungsbestätigungen ausgestellt wurden.

Diskussionen um das geplante Wertstoffgesetz

Die Diskussionen um das geplante Wertstoffgesetz laufen natürlich auf Hochtouren. Pro sind diejenigen, denen das Eckpunktepapier der großen Koalition einen Vorteil in Aussicht stellt. Contra die, die befürchten, einer Marktposition verlustig zu gehen. Egal, ob sie diese Position bislang überhaupt innehatten oder nicht. Und die strittigen Diskussionen werden immer bildhafter geführt, so etwa der „Kampf um das Badewannenentchen“. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

Leergut-Rücknahme nicht gesundheitsschädlich

Eine Meldung hat uns freudig überrascht. Das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung durch Schimmelpilz an den Rücknahmestellen für Pfand- und Einwegflaschen sei für Mitarbeiter des Einzelhandels gering, so das Ergebnis einer Untersuchung. „Das Ergebnis dieser Untersuchung überraschte uns alle“, so der Projektleiter dieser Untersuchung. Komisch. Wenn man doch befürchtet hatte, es könne eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilz bestehen, warum ließ man dann über Jahre hinweg die Mitarbeiter vollkommen ungeschützt an den Rücknahmestellen arbeiten?

Welche weisen Vorsorgemaßnahmen haben hingegen andere zu ergreifen. So sind in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung. Das hat jedenfalls das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt. Begründung: Die verwendete Kleidung verstoße gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung. Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, müssen danach u.a. geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Nur auf heller Kleidung sei der Grad der Verschmutzung eindeutig optisch feststellbar. Egal, ob man die Hemden und Schürzen regelmäßig wechselt oder nicht. Von diesem Urteil angeregt, werden wir das schwarze Fell unseres Hundes weiß färben. So können wir eventuell blutende Verletzungen schneller erkennen.

Straßenkehrer und andere Visionen

Die Meldung, wonach ein grüner Oberbürgermeister kürzlich sein Wahlversprechen einlösen und sage und schreibe ab 6:30 morgens 1,5 Stunden lang Straßen fegen musste, regte unsere Phantasie an. Wie wär’s, wenn ein Betreiber einer Schweinemastanlage sagen wir mal 2 – 3 Tage in einer normierten Schweinebox verharren müsste. Das würde vor dem Gerichtshof für Menschenrecht wohl als Grausamkeit oder gar als Folter verurteilt werden.

Wesentlich harmloser ist hingegen unsere Vision, Vertreter der Umweltbehörden müssten ein Praktikum z.B. in einem Entsorgungsbetrieb absolvieren. Vielleicht würden sie dann merken, dass die bürokratischen Anforderungen, Nachweise, Dokumentationen etc. kaum noch zu bewältigen sind und mit umweltschonender Abfallentsorgung oftmals nicht mehr viel zu tun haben. Und vielleicht würden dann auch weniger Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Dokumentationspflichten eingeleitet werden.

 
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©  2003-2015  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2015-10-05
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