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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter April 2016

Ressourceneffizienzprogramm II
Bioabfälle
… und Klärschlamm
Referentenentwurf zur neuen EntsorgungsfachbetriebeV
Mantelverordnung
Plastikmüll in Gewässern …
… und Plastiktüten und andere Kunststoffe
Schlagabtausch zum Wertstoffgesetz
Sperrmüll = Restmüll?

Ressourceneffizienzprogramm II

Das Bundeskabinett hat das Ressourceneffizienzprogramm II – kurz gesagt: ProgRess II – beschlossen. Mit ProgRess I sollten Maßnahmen starten, um die Rohstoffgewinnung und den Materialeinsatz effizienter und umweltschonender zu gestalten. Nun sollen verstärkt Material- und Energieströme gemeinsam betrachtet werden. Auch soll eine ressourceneffizientere Kreislaufwirtschaft geschaffen werden durch weitere Ansätze z.B zur Abfallvermeidung, der Stärkung der Produktverantwortung, der Gewinnung von Sekundärrohstoffen und einer effizienteren Nutzung von Bio- und Grünabfällen.

Wir werden sehen …

Bioabfälle

Apropos Bioabfälle. Seit dem 1. Januar 2015 besteht immerhin die gesetzliche Pflicht, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Nur, dass so manche Kommune sich partout nicht daran halten will. Unabhängig davon, ob die getrennte Sammlung von Bioabfällen im Einzelfall immer sinnvoll ist oder nicht, sollte sich das mal ein privater Entsorger erlauben: verbindliche gesetzliche Vorgaben schlicht und einfach zu ignorieren.

Die Novellierung der Düngeverordnung könnte das Verhalten dieser Kommunen allerdings bestätigen. Denn der komplette Stickstoff soll in die Nährstoffbilanz eingehen, was die Kompostverwertung bedrohe, so die Kritiker. Es müsse allein der pflanzenwirksame Stickstoffanteil betrachtet werden. Der liege aber nur bei 3 bis 5% des Gesamtanteils, sodass der Kompost als wertvoller Wirtschaftsdünger ganzjährig eingesetzt werden könne.

… und Klärschlamm

Ähnlich laufen die Diskussionen um die Klärschlammdüngung. Eigentlich der natürlichste Kreislauf, den sich die Kreislaufwirtschaft nur wünschen kann. Aber manch einer will das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen am liebsten ganz unterbinden; jedenfalls soll die KlärschlammV verschärft werden, was die bodenbezogene Düngung zumindest stark einschränken würde.

Dumm ist nur, dass Phosphor, das natürlicherweise im Klärschlamm enthalten ist, dann auch nicht mehr zur Verfügung steht. Dann müsse halt die Monoverbrennung und die Phosphorrückgewinnung aus der Asche forciert werden. Dumm ist dann wiederum, dass entsprechend einer Studie, die kürzlich in der Fachpresse zitiert wurde, der in der Asche enthaltene Phosphor gar nicht ohne weiteres für die Pflanzen verfügbar ist. Und dumm ist auch, dass ohne Phosphor Leben, jedenfalls solches, wie wir es kennen, nicht möglich ist. Und ganz dumm ist, dass die Phosphorreserven langsam knapp werden.

Referentenentwurf zur neuen EntsorgungsfachbetriebeV

Der Referentenentwurf zur neuen EntsorgungsfachbetriebeV liegt nun mit einigen Änderungen vor. Nach wie vor sollen die Sachverständigen auch unangekündigte Vor-Ort-Termine durchführen. Hierfür sollen nun die Überwachungsorganisation resp. die Entsorgergemeinschaft ein System unangekündigter Vor-Ort-Termine entwickeln. Die Überwachungsbehörde soll zudem weiterhin berechtigt sein, im Zuge der allgemeinen Überwachung an den Vor-Ort-Terminen teilzunehmen. Allerdings sollen Überwachungsorganisation resp. Entsorgergemeinschaft nicht mehr verpflichtet werden, die Überwachungstermine automatisch der Behörde mitzuteilen, sondern nur auf Anfrage.

Ferner soll nun spätestens nach 5 Jahren der durchgängigen Überprüfung durch ein- und denselben Sachverständigen ein anderer Sachverständiger die Überprüfung des Betriebes durchführen. Bislang war ein Wechsel nach 3 Jahren vorgesehen.

Auch die Zuverlässigkeit der Betriebsinhabers und der verantwortlichen Person soll künftig regelmäßig kontrolliert werden. So sollen bei der erstmaligen und bei jeder dritten jährlichen Überprüfung sowie bei einem Wechsel der Personen Führungszeugnisse, personenbezogene sowie firmenbezogene Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Bei den übrigen jährlichen Überprüfungen ist eine schriftliche Zuverlässigkeitserklärung vorzulegen.

Mantelverordnung

Die Ergebnisse des zurzeit laufenden Planspiels zur Mantelverordnung sollen in den Referentenentwurf einfließen. Wir hatten berichtet. Und wir werden weiter berichten – so viel sei hier schon versprochen.

Plastikmüll in Gewässern …

Seit dem G7-Gipfel im letzten Juni steht sie ganz oben auf der Agenda: Die Vermüllung der Meere. Nun werden alle Gewässer – vom Bergsee über Flüsse, die Küstenstreifen bis hin zur Arktis – auf Plastikanteile untersucht. Und siehe da, man findet sie überall. Größere Plastikteile, Mikroplastik. Mittlerweile wird geschätzt, dass bis zu 150 Millionen Tonnen Plastik in den Weltmeeren schwimmt. Und bei weiter voranschreitendem Eintrag soll die Plastikmüllmenge im Jahre 2025 bei 250 Mio. Tonnen liegen. Nun werden Ideen entwickelt, wie die Gewässer vom Müll wieder befreit werden könnten. Von der Seekuh über den See-Elefanten bis hin zur Meeresmülltonne stellen findige Leute ihre Ideen vor.

… und Plastiktüten und andere Kunststoffe

Umso wichtiger ist natürlich die hiesige Begrenzung von Plastiktüten. So hat der Handel mit dem Bundesumweltministerium eine Reduzierung der Plastiktragetaschen vereinbart. Freiwillig. Sollte dies nicht funktionieren, so stellt unsere Ministerin aber auch verbindliche Verbote in Aussicht. Das rettet die Weltmeere. Unabhängig davon, dass neue Quellen an Kunststoffabfällen entstehen, wie z.B. der so beliebt gewordene „Coffee-to-go“-Becher, aber auch z.B. die Verwendung von Mikrokunststoffen in Kosmetika etc. etc. Derweil gehen Schätzungen davon aus, dass bei ungebremstem Fortgang die weltweite Kunststoffproduktion von 311 Mio. Tonnen im Jahr 2014 auf 1,124 Milliarden Tonnen im Jahre 2050 anwachsen wird. Das Verhältnis des Fischbestands zum Müllvorkommen werde sich in diesem Zeitraum von 5:1 auf 1:1 verschlechtern. Aber wir haben unsere Hausaufgaben gemacht: Die Plastiktüte ist out!

Schlagabtausch zum Wertstoffgesetz

Mehr und mehr wird die mangelnde Vollzugstauglichkeit der abfallrechtlichen Anforderungen beklagt! Viele Vorschriften sind selbst für den Fachmann kaum noch verständlich. Bürokratieabbau und Vorgaben mit Augenmaß werden gefordert. Umso verständlicher, bildhafter werden hingegen die Streitigkeiten z.B. über das Wertstoffgesetz geführt. Es handele sich um „den Kampf um das Quietscheentchen“; das Gesetz sei „ein Fahrstuhl zur Hölle“, man spricht vom müden Pferd der dualen Systeme, das doch endlich sein Gnadenbrot erhalten solle.

Dass über diesen Schlagabtausch die Interessen der Kommunen gegen die Dualen Systeme und umgekehrt bekämpft werden, ist das Eine. Dass hierüber angeblich auch die Interessen des Mittelstandes gewahrt werden sollen, ist eine ganz andere Frage. Denn sowohl das „Quietscheentchen“ als auch z.B. sämtliche Metalle, die in einem Privathaushalt als Abfall so anfallen, sollen dem WertstoffG unterliegen, egal, ob von Kommunen oder den Dualen Systemen betrieben. Der kleine Sammler darf sich freuen.

Sperrmüll = Restmüll?

Ähnlich politisch gelenkt muten die kürzlich ergangenen Urteile des OVG NRW an. Im Gegensatz zu anderen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurde dort festgestellt, dass Sperrmüll überlassungspflichtig sei. Es handele sich um großteiligen Restmüll. Wir können nur vermuten, dass die Richterschaft nie zu dem wirtschaftlich minderbemittelten Personenkreis zählte, der – als dies noch möglich war – seinen Hausstand an Sperrmülltagen zusammengetragen hat.

 
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©  2003-2016  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2016-04-20
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