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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Februar 2022

Heaven, I’m in heaven
Saubere Luft, sauberes Wasser …
Energieeffiziente Gebäude. Bezahlbares Essen …
Saubere Energie …
… und modernste saubere Technologien
Abfallwirtschaft und freier Wettbewerb
Langlebige Produkte
Abfallverbringung von Kunststoffabfällen
Zukunftsmusik bei der Abfallverbringung
Abfallverbringung und Rohstoffsicherung
Neue Anforderungen

Wir können jubeln! Die Zukunft liegt vor uns! Saubere Luft, sauberes Wasser, gesunder Boden und Biodiversität. Sanierte, energieeffiziente Gebäude. Gesundes und bezahlbares Essen. Und mehr öffentliche Verkehrsmittel. Saubere Energie und modernste saubere Technologien. Endlich langlebigere Produkte, die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden. Das alles bei zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und einer weltweit wettbewerbsfähigen, krisenfesten Industrie!

Heaven, I’m in heaven

Nun mag manch einer sich fragen: Wo sind wir denn hier gelandet? Im Land der Märchen, der Wunder? Singen wir nun mit Fred Astair: „Heaven, I’m in heaven“? Oder sind wir mit „Alice im Wunderland“?

Nein. Keine Sorge. Wir befinden uns weder im Märchenland noch in der phantastischen Welt des Films. Nein. Wir sind auf der Internet-Seite der europäischen Kommission! Die uns die rosige Zukunft auf Basis des ‚Green Deals‘ prophezeit.

Saubere Luft, sauberes Wasser …

Wenn nur alle wollen und mitziehen, haben wir bald saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität. So jedenfalls in Europa. Doch wie viele umweltschädliche Produktionen sind ohnehin schon in Entwicklungsländer und in so genannte Schwellenländer wie Indien und Pakistan verlagert worden? Man denke nur an die Textil- und die Pharmaindustrie.

Und die Biodiversität? Naja. Je mehr Spezies bereits verschwunden, desto geringer der Verlust in der Folgezeit.

Energieeffiziente Gebäude. Bezahlbares Essen …

Sanierte, energieeffiziente Gebäude. Da freuen sich die Abbruchfirmen bereits heute darauf, wie, wo und zu welchem Preis sie künftig die beim Rückbau anfallenden Dämmmaterialien entsorgen können.

Endlich gesundes und bezahlbares Essen… Keine Konservierungsstoffe, keine Geschmacksverstärker, keine Nanopartikel mehr in industriell hergestellten Lebensmitteln? Keine Antibiotika im Fleisch, weil die industrielle Massentierhaltung endlich abgeschafft wird? Keine Lebensmittelverschwendung mehr? Obwohl bei uns selbst das ‚Containern’ noch unter Strafe gestellt ist.

Und mehr öffentliche Verkehrsmittel? Ein radikales Umdenken der Mobilität? Entgegen der Interessen der Autoindustrie?

Saubere Energie …

Endlich saubere Energie… Da steht die Entscheidung, hinter der unsere weise Kommissionspräsidentin unverhohlen steht, nämlich Kernenergie als klimafreundlich und damit als ‚grün‘ einzustufen. Dummerweise weiß jedoch keiner, wie bei einem GAU vorzugehen ist. Und mit dem verstrahlten Müll. Doch freut diese Entscheidung die Staaten, die Kernenergie propagieren und produzieren. Tschechien, Ungarn, Finnland. Und natürlich Frankreich. Dort will man übrigens keine zentralen Großmeiler mehr errichten, sondern kleine regionale. Sozusagen niedliche Meiler. Die sind dann natürlich vollkommen harmlos, ungefährlich.

… und modernste saubere Technologien

Die moderne Technologie wird auch von der Abfallwirtschaft gefordert werden. Das sehen wir bereits an den BVT-Schlussfolgerungen und der neuen TA Luft. Wir hatten schon kurz das Thema.

Letztlich, so scheint es, soll jedenfalls die Abfallbehandlung ohnehin nur noch in geschlossenen Hallen mit Luftabsaugung erfolgen. Egal, ob es wirklich staubt, riecht oder stinkt. Egal, welche Energie dafür benötigt wird. Egal, ob solche Maßnahmen überhaupt sinnhaft sind oder nicht.

Abfallwirtschaft und freier Wettbewerb

Dabei wird von den Großentsorgern durchaus einkalkuliert, dass die kleinen und mittelständischen Firmen dem Druck, neueste Technologien verwenden zu müssen, nicht standhalten können. Die Herausforderungen des Klimaschutzes könnten sowieso nur durch die „internationalen Champions“ gestemmt werden, so der größte deutsche Entsorger, zitiert in der Fachpresse angesichts der politischen Unterstützung in Frankreich, wo ein Großentsorger soeben einen anderen geschluckt hat. Und wenn europaweit nur noch ein / zwei Handvoll Großentsorger agiert, dann ist der Wettbewerb, jedenfalls europaweit, doch immer noch gegeben. Oder?

Langlebige Produkte

die repariert, wiederverwertet und wiederverwendet werden können … Ja, das Thema war und ist ein Dauerbrenner. Wenn die Hersteller, die Produzenten, nur mitspielen würden… Und zukunftsfähige Arbeitsplätze und eine weltweit wettbewerbsfähige und krisenfeste Industrie! Wer kann dazu schon nein sagen?!

Abfallverbringung von Kunststoffabfällen

Ausgesprochen aktiv ist die EU-Kommission zurzeit beim Thema Abfallverbringung. Nicht nur im Hinblick auf die Notifizierungspflicht von grün-gelisteten Abfällen – wir hatten das Thema kürzlich. Nein, Kunststoffabfälle, die außerhalb der EU exportiert werden, dürfen seit Anfang Dezember nur noch einen maximalen Anteil an Fremdstoffen bzw. an Verunreinigungen von 2 % aufweisen. Bei Verbringungen innerhalb der EU darf der Anteil an Fremdstoffen bzw. an Verunreinigungen bei immerhin 6 % liegen.

Fragt sich nur, wann wirklich eine Verunreinigung vorliegt.

Zukunftsmusik bei der Abfallverbringung

Doch damit nicht genug. Das Abfallverbringungsrecht soll grundlegend novelliert werden. So ist vorgesehen, dass Nicht OECD-Staaten künftig ein Gesuch für den Import auch grün-gelisteter Abfälle an die EU-Kommission richten müssen. In diesem Gesuch sind die spezifizierten Abfallarten genau zu benennen. Ferner müssen Informationen über Abfallwirtschaftspläne, das inländische Genehmigungssystem und die Durchsetzung der Vorschriften für die Abfallverbringung und -entsorgung erteilt werden. Andernfalls besteht ein Ausfuhrverbot; der Export auch von grün-gelisteten Abfällen ist dann illegal.

Selbst wenn diesem prinzipiellen Gesuch stattgegeben wurde, muss der Exporteur eine Auditierung der Empfängeranlage durch eine unabhängige Drittorganisation nachweisen. Andernfalls besteht wiederum ein Ausfuhrverbot.

Und selbst dann, wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, soll der Export untersagt werden können, wenn mengenmäßig zu viele Abfälle der jeweiligen Abfallart exportiert werden sollen. Die europäische Kommission will künftig die Mengen überwachen und eigene Inspektionen von Händlern, Maklern, Anlagen und Unternehmen sowie der Verbringung von Abfällen durchführen.

Da zitieren wir gerne den Kollegen Oexle, der die vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen wie folgt kommentierte: „Illegaler Drogenhandel lässt sich schließlich auch nicht durch eine verstärkte Überwachung von Apotheken bekämpfen.“

Abfallverbringung und Rohstoffsicherung

Aber vielleicht geht es gar nicht nur um die Bekämpfung illegaler Exporte. Insoweit sei daran erinnert, dass der Forderung der Schweiz und Ghanas, den Export von E-Schrott generell notifizierungspflichtig zu machen, kein Gehör geschenkt wurde. Obwohl Ghana eines der Länder mit den größten Importen an E-Schrott ist, der dort unter unhaltbaren Umständen für Menschen und Umwelt „entsorgt“ wird.

Denn Zielsetzung dieser vorgesehenen Verschärfungen ist nicht nur, dass keine Verschmutzung von Drittländern durch EU-Abfälle eintreten soll. Na klar. Eine andere Begründung war auch nicht zu erwarten.

Vielmehr soll auch die Kreislaufwirtschaft angekurbelt werden. Den Unternehmen, die Abfälle in der EU zu Sekundärrohstoffen aufbereiten, sollen potentiell größere Mengen zu einem niedrigeren Preis zur Verfügung stehen. Hierfür sollen zudem die Rahmenbedingungen für die Verwertung innerhalb der EU vereinfacht werden.

Man will also über Verbringungsverbote und -einschränkungen die europäischen Rohstoffmärkte sichern. Das erinnert angesichts des so hoch gelobten Weltmarkts irgendwie doch an den Autarkiegedanken. Merkwürdig allerdings, dass das Recycling und der Einsatz von Sekundärrohstoffen noch so zögerlich unterstützt werden.

Neue Anforderungen

an die Abfallentsorgung werden unweigerlich hinzukommen. Der Green Deal und die vorgesehenen Neuerungen des Verbringungsrechts sind erst der Startschuss. Und darauf werden wir – notgedrungen – immer wieder zurückkommen.

 
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©  2003-2022  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2022-02-09
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