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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Anforderungen an die Abfallbeseitigung und Überlassungspflichten

Aus dem Inhalt:

Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurden die Anforderungen an und die Verantwortlichkeiten für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sowie die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung umfassend neu geregelt. Der Aufgabenbereich und damit das Tätigkeitsfeld sowohl der kommunalen Abfallentsorgung als auch der privaten Entsorgungswirtschaft ist dabei in eine neue Systematik eingebunden worden.

Die Frage, ob ein Stoff Abfall ist, und wenn ja, ob es sich um Abfall zur Verwertung oder um Abfall zur Beseitigung handelt, hat dabei weitreichende Auswirkungen. Allerdings lassen bereits die grundlegenden Definitionen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Deutungsmöglichkeiten offen.

Ist ein Abfall als Abfall zur Verwertung zu betrachten, so greifen einige Vorgaben, die an die Beseitigung gestellt werden, nicht: So müssen Abfälle zur Verwertung beispielsweise nicht möglichst nahe am Entstehungsort (Prinzip der Nähe) oder vorrangig im Inland (Prinzip der Entsorgungsautarkie) behandelt, verwertet oder weiterverwendet werden. Beide Prinzipien, die sich aus den EG-rechtlichen Vorgaben ergeben, gelten nur im Falle der Beseitigung.

Auch die Frage, wem welche Abfälle zur Entsorgung überlassen werden dürfen oder müssen, hängt wesentlich davon ab, ob es sich um Abfall zur Verwertung oder um Abfall zur Beseitigung handelt. Die Frage, ob Überlassungspflichten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bzw. – bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen – Andienungspflichten gegenüber den zentralen Länderstellen bestehen, zählt sicher zu einem der strittigsten Punkte seit Inkrafttreten des KrW-/ AbfG.

Stede, Birgit (2000) „Anforderungen an die Abfallbeseitigung und Überlassungspflichten“
in: Birn, Helmut: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der betrieblichen Praxis, Kommentar, Loseblattsammlung (ab Ergänzungslieferung August 2000) WEKA Fachverlag für technische Führungskräfte, Augsburg

 
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©  2000-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-01
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