[  zurück zum Newsletter-Archiv  ]  

Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter September 2010

Der Referentenentwurf zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
ErsatzbaustoffV und Grundwasserverordnung
Plastik wieder hoffähig
Klimawandel und Abfall
Plastik für eine hygienische Natur

Der Referentenentwurf zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Nun liegt er also vor, der Referentenentwurf zum neuen KrW-/AbfG. Über einige Diskussions- und Streitpunkte hatten wir ja schon berichtet; und die Interessenskonflikte dürften auch mit diesem Entwurf kaum geklärt sein. Auch können wir nicht in diesem Rahmen den gesamten Gesetzesentwurf vorstellen. Aber ein bisschen was wollen wir doch anmerken: Mit dem neuen Abfallrecht sollten vor allem und eigentlich die Anforderungen der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Bei genauerer Betrachtung stimmt dies für manch grundlegende Definition wie etwa für die Bestimmung von Nebenprodukten oder für die Kriterien für das Abfallende.

Bei anderen Themen bleibt der deutsche Gesetzgeber aber doch eher dem bislang eingenommenen Standpunkt verhaftet – EU-Vorgaben hin oder her. Denn mit der nun vorliegenden Fassung soll z.B. eine prinzipielle Gleichrangigkeit zwischen Recycling und energetischer Verwertung vorliegen, wenn die Abälle einen Heizwert von mindestens 11.000 kj/kg aufweisen. Unabhägig davon, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei der Frage, ob eine energetische Verwertung vorliegt, der Heizwert sowieso keine Rolle zu spielen hat – hier entscheiden andere Kriterien – wird die fünfstellige Hierarchiefolge kurzerhand relativiert und aufgeweicht. Die Recyclingwirtschaft ist begeistert!

Auch die Frage des freien Marktes für Verwertungsabfälle bleibt entsprechend der bisherigen deutschen Auslegung beantwortet, jedenfalls was die Abfälle aus Privathaushalten betrifft. Denn im Gesetz sollen die Stichworte aufgenommen werden, mit denen das BVerwG im Juni 2009 die Unzulässigkeit der Altpapiersammlung durch Privatfirmen begründet hat. Und danach dürfen die Planungssicherheit und die Organisation der kommunalen Entsorger bloss nicht durch private Aktivitäten beeinträchtigt werden.

Ob das Gesetz wirklich so kommt, wie im Moment vorgestellt, bleibt abzuwarten. Denn noch müssen die bundesinterne Abstimmung und die Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Und schlussendlich muss das Gesetz noch bei der Europäischen Kommission notifiziert werden.

ErsatzbaustoffV und Grundwasserverordnung

Nachdem noch im Frühling ein neuer Arbeitsentwurf zur ErsatzbaustoffV und zur Verfüllung von Gruben vorgelegt wurde, ist dieser gleich wieder hinfällig geworden. Denn Grundlage hierfür waren die Geringfügigkeitsschwellenwerte, die mit der Grundwasserverordnung verabschiedet werden sollten. Was dann aber doch – jedenfalls noch – nicht geschieht. Vielmehr sind diese Werte gestrichen worden; die Grundwasserverordnung beschränkt sich nun im 1. Zuge auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben, d.h. die Festlegung von Umweltqualitätsnormen zur Überwachung und zur Erreichung eines guten Grundwasserzustands.

Aber damit ist das Thema nicht vom Tisch: Im Herbst sollen die Arbeiten am 2. Teil der GrundwasserV – und damit auch an der geplanten ErsatzbaustoffV mitsamt den Anforderungen an die Verfüllung – wieder aufgenommen werden. Man darf gespannt sein.

Apropos Gewässergüte: Angesichts dessen, dass nach Schätzungen ca. 1/6 der Weltbevölkerung keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat, finden wir die Forderung unseres Umweltministers, sicheres Trinkwasser und sanitäre Versorgung müssten ein Menschenrecht sein, sehr human. Welch schönes Recht, wenn es nicht einforderbar ist.

Plastik wieder hoffähig

Halt, nein, so dürfen wir das nicht sagen. Es muss heißen: „Petcycle-Flaschen“. Denn diese sollen laut Pressemeldung als ökologisch vorteilhaft anerkannt werden. Aber welcher Verbraucher weiß schon den Unterschied zwischen Petcycle und sonstigem Plastik.

Und wenn wir schon beim Thema Wasser und Abfall sind, so müssen wir doch auf ein schon einmal angesprochenes Phänomen zurückkommen – und kommen nicht umhin, unseren höchsten Fachbehörden ein verträumtes Wunschdenken zuzusprechen: Nach Auskunft des Umweltbundesamtes soll bis 2020 ein guter Umweltzustand der Meeresökosysteme hergestellt sein. Fragt sich nur: Wie? Geschätzte 100 Mio. Tonnen Plastikmüll treiben bereits in den Weltmeeren, und jährlich kommen geschätzte 6,4 Mio. Tonnen hinzu. Und Plastik hat eine sehr lange Abbauzeit, wiederum geschätzt werden bis zu 450 Jahren. Und diese Schätzung stammt auch vom Umweltbundesamt.

Klimawandel und Abfall

Seit das Thema Klimawandel höchst offiziell anerkannt ist, und die Staatenwelt mehr oder weniger – und manche auch gar nicht – CO2-Minderungsmaßnahmen anstreben, wird dieses Thema auch verstärkt von der Abfallwirtschaft und der Fachpresse aufgegriffen. Bei allen möglichen Verfahren wird vorgerechnet, wieviel CO2-Äquivalente eingespart werden. Der tatsächliche Energieverbrauch – sei es durch energieintensive Industrien, sei es durch den Verkehr, wird hingegen keinesfalls eingeschränkt. Da würde sich die Automobilbranche auch gegen verwehren. Bahnlinien werden weiterhin stillgelegt; kraftstoffsparende Fahrzeuge animieren zur vermehrten Nutzung des Autos. Siedlungspolitik und weite Fahrten zur Arbeit tun ihr übriges.

Und es soll verstärkt auf nachwachsende Rohstoffe zurückgegriffen werden. Neue Holzplantagen werden errichtet. Monokulturen, die ganz im Gegensatz zu den Forderungen von Förstern und sonstigen Naturschützern stehen, der gute alte Laubmischwald müsse wieder mehr gefördert werden.

Und es gibt die Energiesparlampe. Die hat nur den kleinen Haken, dass sie quecksilberhaltig ist. Weshalb der Bürger aufgerufen ist, ausgediente Birnen fein säuberlich vom Restmüll zu trennen; Kommunen und Vertreiber sind in der Pflicht, Rücknahmestellen einzurichten. Was ist aber, wenn zu Hause eine solche Birne auf den Boden fällt und zerbricht. Für Erwachsene, so sagt man, sei das Quecksilber nicht gesundheitsgefährdend. Für Kinder liegen hingegen noch keine Erkenntnisse vor. Und im Inernet kann man Tips zur Vorgehensweise studieren. Am Besten, man verlässt das Haus.

Plastik für eine hygienische Natur

Deutschland ist gerade stolz auf sich: Da hatten wir eine Lena Meyer-Landrut, und auch bei der WM waren die Deutschen, nun gut, nicht die Besten, aber immerhin doch recht gut. So wollen wir unseren European Waste Law Contest wieder aufgreifen und siehe da, auch bei uns ist Deutschland dieses Mal Gewinner. Erst zögerten wir, denn 10 Müllbehälter zur Getrenntsammlung in privaten Haushalten, so wie in Newcastle. Damit können wir nicht aufwarten. Aber ein anderes Phänomen deutscher Sauberkeit und Gründlichkeit hat den Ausschlag gegeben: Sicher, als Hundebesitzer sollte man den Hundekot vom Bürgersteig entfernen. Aber auf Wald und Wiese die Hinterlassenschaften fein säuberlich in ein hierfür extra vorgesehenes Plastiktütchen zu packen, um das dann in Wald und Flur liegen zu lassen, erscheint uns einfach zu preiswürdig.

Und zum guten Schluss wollen wir Ihnen auch mal wieder eine nette Meldung nicht vorenthalten: Mikroben im Klärschlammbecken mögen Mozart und entfalten eine höhere Abbauleistung. Frei nach Peter Alexander: „Das mach ich mit Musik.“

Alleine mit Musik werden Sie die abfallrechtlichen Anforderungen nicht bewältigen können. Aber dafür unterstützen wir Sie mit unseren Informationen und mit Rat und Tat.

 
zurück zum Anfang ]
©  2003-2010  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2010-09-15
Abfalltonne