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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter April 2011

Japan und Konsequenz für die deutsche Energiepolitik
E10
Die Wertstofftonne – und ein Planspiel
Die Mantelverordnung
Recyclingquoten
Wassergefährdende Stoffe
Elektronisches Nachweisverfahren

Japan und Konsequenz für die deutsche Energiepolitik

Zuvor aber einige Bemerkungen zu der Katastrophe in Japan und die deutschen Reaktionen: Dass nach Erdbeben und Tsunami auch noch die Kernschmelze eingetreten ist, wurde von Experten zügig erkannt. Die erfolgt aufgrund unterschiedlicher Technologien allerdings nicht wie in Tschernobyl, sodass die stets angestellten Vergleiche haken. Unverzüglich ließ aber unser Umweltminister verkünden, es seien trotz der Schwierigkeiten bei (zunächst) drei japanischen AKWs keine Gefahren für Deutschland erkennbar. Das ist beruhigend. Japan ist am anderen Ende der Welt, die Katastrophe weit weg.

Unsere Kernkraftwerke sind sicher, so etwas wie in Japan sei hier nicht denkbar, beteuert die Kanzlerin vehement, weshalb deren Laufzeit auch verlängert wurde. Nur einen Tag später sollen – rein vorsorglich – die Sicherheit der AKWs doch lieber überprüft und ein Teil der älteren AKWs zumindest vorübergehend abgeschaltet werden.

Man muss kein Technikfeind sein, um festzustellen, dass Technik beherrschbar sein muss. Und fehlertolerant. So hatten österreichische Gutachter 2010 angesichts der geplanten Laufzeitverlängerung bereits belegt, dass z.B. schwerwiegende Konstruktionsmängel bei den Siedewasserreaktoren der Bauserie 69 (Isar I, Krümmel, Brunsbüttel und Phillipsburg) durch Nachrüstungsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden können. Schweißnähte seien nicht kontrollierbar. Die Druckbehälter entsprächen nicht den Basissicherheitskriterien, selbst denen, die für „normale“ Druckbehälter gelten. Eine längere Lebensdauer für diesen Reaktortyp beinhalte daher inakzeptable Risiken.

Im Abfallbereich würde die Vernachlässigung solcher Gutachten wahrscheinlich gleich als Betrug und versuchte Umweltstraftat gewertet werden. Hier hat aber die Politik selbst dieses Gutachten ignoriert. Man will ja auch weiterhin AKWs verkaufen – auch unter Beteiligung deutscher Firmen z.B. nach China.

Brandaktuell hat übrigens der Sachverständigenrat für Umweltfragen eine Studie veröffentlicht, nach der auch ohne Laufzeitverlängerung der AKWs genügend „Brücken“ hin zu einer regenerativen Vollversorgung bestünden.

E10

Ähnlich super finden wir die Debatte über E10. Biosprit klingt gut. Auch erfolgt die Erzeugung von Biosprit nachhaltig. So dürfen die hierfür nötigen Pflanzen nicht auf Flächen mit hoher biologischer Vielfalt angebaut werden. Natürlich nicht. Im Zweifel wurde die biologische Vielfalt schon vorher zerstört. Und obendrein erhält z.B. Brasilien Unterstützung zur CO2-Reduzierung z.B. durch den begünstigten Verkauf von Bioreaktoren zur Energiegewinnung aus Exkrementen von Schweinen in der Massentierhaltung. Wenn das kein Fortschritt ist!

Die Wertstofftonne – und ein Planspiel

Das Thema Wertstofftonne ja oder nein und wenn ja, in wessen Händen, ist nach wie vor heftig umstritten. Und ein Planspiel wird durchgeführt, in dessen Vorfeld neue Gutachten und Zahlenspiele grassieren. Mit dieser Frage sind somit bereits viele Fachleute beschäftigt, so viele Artikel in der Fachpresse greifen dieses Thema auf. Daher wollen wir das Thema hier nicht vertiefen. Nicht zuletzt auch aus dem Grunde, dass sich letztlich Systembetreiber und Kommunen um 11-12 Millionen Jahrestonnen an Wertstoffen aus Privathaushalten streiten. Wenden wir uns daher lieber den großen Abfallmengen zu:

Die Mantelverordnung

Denn von der Mantelverordnung, über die wir ja bereits berichtet haben, wären bis zu 240 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle jährlich betroffen. Wir werden sehen, ob das Bundesumweltministerium die vorgetragenen Einwände nun ernst nimmt. Oder ob es wie in der Vergangenheit die wesentlichen Kritikpunkte unberücksichtigt läßt. Dies betrifft die Grundsatzfrage der unterschiedlichen Analyseverfahren generell und die unverhältnismäßigen Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen im Besonderen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung und des Vorrangs der Verwertung kolportieren würden. Bislang jedenfalls verwundert es, warum man von „Mantelverordnung“ und nicht von „Teppichverordnung“ spricht. Alle grundsätzlichen Kritikpunkte unter den Teppich gekehrt?

Sollten die Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle tatsächlich so kommen, würden große Mengen nicht mehr verwertet werden können - bei Böden schätzt man, dass bis zu 70 % nicht mehr verfüllt werden könnten – und damit die stoffliche Verwertungs-/Recyclingquote vollkommen kippt.

Recyclingquoten

Aber selbst das Statistische Bundesamt hat mittlerweile bestätigt, dass die Recyclingquoten bei Betrachtung aller Abfallströme ohnehin geschönt sind, da lediglich der 1. Behandlungsschritt statistisch erfasst wird, nicht aber die anschließende Entsorgung. Dann kommt es doch auf ein paar -zig Millionen Tonnen mineralischer Abfälle auch nicht mehr an.

Umgekehrt kommt es aber stark auf „seltene Erden“ an. Die benötigt unsere High-Tech-Industrie dringend für die neuen Generationen von Handys und PCs. Und damit die nicht zusehr in Abhängigkeit von Ländern gerät, in denen diese seltenen Erden gewonnen werden, soll dringend das inländische Recycling gestärkt werden. Die Primärrohstoffe können ruhig weiterhin z.B. in China gewonnen werden. Dass bei der Gewinnung radioaktive Abfälle anfallen, stört ja hierzulande nicht weiter.

Wassergefährdende Stoffe

Nach der vorgesehenen Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sollen künftig generell Abfälle diesem Reglementarium unterliegen. Abfälle wären generell nach Wassergefährdungsklassen einzustufen. Die Gefährdungspotenziale und die wasserrechtlichen Anforderungen seien jedoch in der Regel umfassend über die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen miterfasst, so die Kritik an dieser pauschalen Einstufung. Warum also das Ganze?

Ein besserer Umweltschutz ist nicht zu erwarten. Folge wäre noch mehr Bürokratie- und Nachweisaufwand insbesondere für Entsorgungsfirmen. Oder will man sich politisch beim Thema Abfall besonders strikt geben? Allerdings dürfte die Akzeptanz von Entsorgungsanlagen auch nicht besonders steigen, wenn der Umgang mit Abfällen generell als potenziell wassergefährdend eingestuft wird. Die Deutschen sind stolz darauf, Weltmeister im Getrenntsammeln zu sein. Aber Entsorgungsanlagen – vielleicht auch noch in der Nähe des heimischen Herdes?

Warum werden – nicht nur angesichts der mineralölhaltigen Pappe- und Papierverpackungen, deren Problematik bei Experten zwar schon seit 20 Jahren bekannt ist, diese aber erst peu à peu wirklich publik wird - sondern angesichts der Pestizide, Lebensmittelzusatzstoffe etc. nicht generell Lebensmittel aus industrieller Produktion der VAwS unterworfen? Aber die werden ja gegessen, vom menschlichen Körper resorbiert, und das, was nicht resorbiert wird, landet in der gesicherten öffentlichen Abwasserentsorgung.

Elektronisches Nachweisverfahren

Das elektronische Nachweisverfahren ist nun verbindlich durchzuführen. Nachweise auf dem Papierweg sind nicht mehr zulässig. Bei denen, die z.B. keinen Internet-Zugang haben, dürfen halt keine nachweispflichtigen Abfälle anfallen! Das nutzt der Umwelt ungemein!

Damit Sie trotz allem den Wust an abfall- und umweltrechtlichen Vorschriften bewältigen, unterstützen wir Sie gerne mit Rat und Tat.

 
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©  2003-2011  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2011-05-15
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