[  zurück zum Newsletter-Archiv  ]  

Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter November 2017

Lärm in Abfallbehandlungsanlagen
Laubbläser…
… und Elektrogeräte
Lebenslauf von Gebäuden
Lebensmittel
Nachhaltigkeit?
GewAbfV
Die KlärschlammV
Elektroaltgeräte
Mineralische Abfälle

Es ist Herbst. Die ruhige Zeit. Bunte Wälder. Beim Spaziergang im Park ist allein das Rascheln vertrockneter Blätter zu hören. Der Herbst, die besinnliche Zeit. Aber halt! Schluss mit romantischen Anflügen. Die Laubpuster pusten, was das Zeug hält. Auch wenn sie das Laub, vom Winde gleich wieder verweht, nur aufwirbeln. Hecken werden gestutzt. Natürlich mit hochpotenten Heckenscheren. Ein ohrenbetäubender Lärm, der die zart aufkeimende Herbststimmung gleich wieder zunichtemacht.

Lärm in Abfallbehandlungsanlagen

Lärm, den zu verursachen sich kaum ein Unternehmen trauen dürfte! Und schon gar nicht ein Entsorgungsunternehmen. Denn es gibt legalen Lärm und illegalen Lärm. Hierauf hatte erst kürzlich ein Umweltingenieur im Rahmen einer Anlagenüberwachung – ehrlich und aus seiner Sicht keineswegs ironisch – hingewiesen. So wird im Rahmen von Genehmigungen z.B. von Abfallbehandlungsanlagen peinlich genau vorgegeben, welcher Lärm verursacht werden darf. Sei es durch das Absetzen und Aufladen von Containern, sei es beim Shredddern von Altholz oder beim Verpressen von Altmetall. Egal, ob sich im Einzelfall ein Nachbar überhaupt gestört fühlt oder selbst vergleichbaren Lärm verursacht.

Laubbläser…

Stellt sich nur die Frage: Braucht der moderne Mensch überhaupt Laubbläser und so manch andere moderne Produkte? Die Frage lässt sich kurz und bündig beantworten: Ja. Er braucht sie. Denn sie werden produziert und angeboten. Also müssen sie gut und nützlich sein. Gärtner, die Parks und sonstige Grünanlagen pflegen, hatten sich ihren Job vielleicht anders vorgestellt. Aber andere – und nicht nur so mancher Hausmeister – sind zufrieden. Der umliegende Rest der Menschheit kriegt mit, wie fleißig sie sind.

Und möglicherweise schneller als die althergebrachte Harke wird das Gerät zu Schrott und muss entsorgt werden. Jedenfalls könnte eine Harke mit wesentlich geringem Aufwand entsorgt und ersetzt werden.

… und Elektrogeräte

Andere Produkte werden produziert, um eine nur möglichst kurze Lebenslaufzeit aufzuweisen. Nicht nur Druckerpatronen haben mittels eingebautem Chip eine maximale Druckkapazität – egal, ob der Drucker noch drucken oder die Patrone nachgefüllt werden könnte. Dem Konsumenten wird eingeredet, er brauche stets ein neues Smart-Phone. Egal, ob das alte noch tauglich ist oder nicht. Oder ob das mittlerweile historisch gewordene Handy es auch tun würde.

Das nach einem Jahr überalterte Smart-Phone oder das längst überalterte Handy muss entsorgt und ersetzt werden. Egal übrigens, unter welchen Bedingungen die Rohstoffe für die neuen Geräte gewonnen werden.

Lebenslauf von Gebäuden

Baute man früher ein Haus für sich, die Kinder, die nachfolgenden Generationen, so wird die durchschnittliche Lebensdauer moderner Gebäude auf ca. 30 Jahre geschätzt. Zum Teil sogar, so vor allem bei gewerblich genutzten Bauten, auf bis zu gerade mal 7 Jahre.

Dann erfolgen der Abriss und eine neue, regelmäßig intensivere Nutzung des Geländes. Mit dem Abriss – und natürlich auch mit der neuen Baustelle – entstehen wiederum Abfälle. Immer neue, immer problematischere. Denn mit den modernen Baustoffen – so etwa Verbundmaterialien und Nanopartikeln z.B. im Verputz – werden die entstehenden Abfälle zunehmend als gefährlich eingestuft. Wie solche Abfälle künftig ökonomisch und ökologisch tragbar entsorgt werden sollen, weiß bislang wohl niemand.

Lebensmittel

Die Liste der kurzlebigen und / oder schadstoffhaltigen Produkte bzw. von Produkten, die solche Stoffe enthalten, deren Gefährdungspotential noch in keiner Weise abschätzbar ist, kann unendlich fortgesetzt werden. Von den für Mensch und Tier oftmals skandalösen, die Umwelt zerstörenden Produktionsbedingungen einmal ganz abgesehen. Kleidung. Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände. Lebensmittel und Lebensmittelabfälle, wir hatten es bereits thematisiert: Nach aktuellen Berechnungen sollen allein in Deutschland ca. 1,6 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle im Müll landen, anderen Schätzungen zufolge fallen EU-weit sogar 88 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle pro Jahr an.

Dabei stellt sich die Frage: was wird heutzutage überhaupt als Lebensmittel verkauft, wenn dieses industriell erzeugt wird? Bei Soylent Green sind wir sicher noch nicht. Aber näher dran als an natürlichen Lebensmitteln. So haben selbst Milch und Milchprodukte aus industrieller Produktion nichts mehr mit der Milch von Kühen zu tun, die auf Wiesen und Almen grasen und in Ruhe ihre Kälber austragen. Bei manchen Medizinern steht industriell erzeugte Milch sogar in dem Verdacht, krebsfördernd zu sein.

Nachhaltigkeit?

Und wo bleibt die viel beschworene Nachhaltigkeit? Sie landet – gemeinsam mit den stets wachsenden Abfallbergen – im Müll. Die Abfallberge müssen selbstverständlich höchst umweltgerecht entsorgt werden. Wo kämen wir denn sonst hin?

Umso nachhaltiger sollen also Entsorger die Sache richten. Mit stets verschärften Anforderungen. Auch der Berg an umweltrechtlichen Vorgaben wächst und wächst und ist in der Praxis kaum noch überschaubar. So wurden z.B. neue Kriterien für die Einstufung als ökotoxisch – HP14 – erlassen. Mit Berechnungsformeln, die ohne Sachverständige kaum einer mehr kapieren kann.

GewAbfV

Die neue GewAbfV beschäftigt zurzeit intensiv alle Gemüter, die wie auch immer mit solchen Abfällen zu tun haben. Immerhin hat die Bundesregierung nun klargestellt, dass für getrennt erfasste Abfälle die Abfallhierarchie des KrWG gilt. Anders, als von den kommunalen Vertretern angenommen, können die Fraktionen durchaus der thermischen Verwertung zugeführt werden, wenn eine stoffliche Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Auch können die so verwerteten Abfälle auf die Getrennthaltungsquote angerechnet werden.

KlärschlammV und Bioabfälle

Die KlärschlammV ist ebenfalls erlassen worden. Nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren dürfen Klärwerke ab einer Größe von 100.000 Einwohnerwerten ihren Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich aufbringen. Dasselbe gilt nach 15 Jahren für Kläranlagen ab einer Größe von 50.000 Einwohnerwerten.

Der ursprüngliche natürliche Kreislauf wird unterbunden. Egal, ob ein Klärwerk überhaupt mit Chemikalien verunreinigten Klärschlamm produziert oder nicht. Es wird alles über einen Kamm geschoren. Die langen Übergangsfristen sind erforderlich, um gesicherte Verfahren zur Rückgewinnung von pflanzenverfügbarem Phosphor zu entwickeln.

Ähnlich über einen Kamm geschoren werden übrigens die Kommunen, die seit 2015 zur getrennten Erfassung von Bioabfällen verpflichtet sind. Denn manch eine Kommune im ländlichen Raum verweigert sich mit der Begründung, es erfolge ein hohes Maß an Eigenkompostierung. Die getrennte Erfassung und Abholung verursache daher nur einen hohen, vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand. Durchaus nachvollziehbar. Aber der Gesetzgeber fordert nun mal…

Elektroaltgeräte

Zurück zu Elektroaltgeräten: Mit Besorgnis verfolgen zurzeit die Firmen, die Elektroaltgeräte behandeln, die aktuelle Rechtsentwicklung. Danach könnte künftig Sperrmüll zu E-Schrott werden. Nämlich dann, wenn ein Elektroteil in einem Möbelteil fest verbunden eingebaut ist. Wie etwa in einem elektronisch verstellbaren Liegesessel. Solche Teile will man ganz bestimmt nicht in einem Demontagebetrieb haben. Und diese Sessel nach Afrika zu exportieren, dürfte sich auch als schwierig gestalten.

Mineralische Abfälle

Der Bundesrat hat das Thema Mantelverordnung 2 Tage vor der Bundestagswahl nun doch nicht mehr auf der Tagesordnung gehabt. Die Länder haben zu unterschiedliche Vorstellungen, wie diese Verordnung letztlich ausfallen soll. Also kein Durchwinken. Ob aber künftig den Forderungen zu sachgerechten Änderungen nachgekommen wird?

Kommen wir zum guten Schluss zurück zum Lärm. Auch in Wohngebieten herrscht der herbstliche Lärm. Angesichts der strikten Vorgaben für Anlagen empfiehlt es sich fast, im Gewerbegebiet zu leben. Dort ist der Lärm reglementiert und am Wochenende zumeist Ruhe. Doch in Gewerbegebieten soll grundsätzlich nicht gewohnt werden.

 
zurück zum Anfang ]
©  2003-2017  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2017-12-09
Abfalltonne