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Rechtsanwältin   Dr. Birgit Stede


Newsletter Juni 2020

Umwelt- und klimapolitischer Rahmen
Kaufanreize für Neuwagen …
… Forderung der Verbände und …
… Entsorgung der Lithium-Batterien
Förderung der KFZ-Branche
KrWG und Nachhaltigkeit
Ersatzbaustoffverordnung
Änderung der AltholzV
Aktivitäten des Gesetzgebers
Mehr Nachhaltigkeit?

Nach Corona wird es wie vor Corona? Wohl kaum. Aber das wird man erst besser einschätzen können, wenn die Krise wirklich vorbei ist, was im Moment tatsächlich nicht der Fall ist. Und Hand auf’s Herz. War denn vor Corona wirklich alles so prima? Von den verschiedensten Seiten kommen nun die Hoffnungen, die Wiederherstellung der künftigen Normalität solle ‚nachhaltiger‘ werden. Wenn es nach der so renommierten Leopoldina-Akademie geht, kann es danach wegen der ebenso bedrohlichen Klima- und Biodiversitäts-Krise kein einfaches ‚Weiter so‘ geben.

Umwelt- und klimapolitischer Rahmen

So fordern verschiedenste Institutionen und Verbände, dass es für die Wiederherstellung und Neuordnung der von der Krise gebeutelten europäischen Wirtschaft eines umwelt- und klimapolitischen Rahmens bedarf. Dieser solle sich an Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit orientieren. Nachhaltigkeit. Man mag das Wort kaum noch hören. Eine überparteiliche Initiative meint, es biete sich die Chance für ein neues Wohlstandsmodell, das einer klimaneutralen Wirtschaft den nötigen Rückenwind verschafft. Dieser Initiative haben sich übrigens Konzerne wie IKEA und Coca-Cola angeschlossen. Ob Adidas und BMW auch dabei sind?

Entsorgerverbände fordern, dass der von der EU angestrebte ‚Green Deel‘ auf jeden Fall nicht abgeschwächt werden solle. Und unsere Kommissionspräsidentin erklärt, der Green Deel müsse als Wachstumsstrategie intensiviert werden. Investitionen in bahnbrechende Innovationen, erneuerbare Energien, sauberen Verkehr, nachhaltige Lebensmittel und Naturschutz müssten eine noch größere Rolle spielen als bisher.

Kaufanreize für Neuwagen …

Und so wurden wieder Anreize zum Kauf von Neuwagen diskutiert. Und ob diese auch für moderne Verbrenner oder ausschließlich für klimafreundliche Wagen wie etwa Elektrofahrzeuge gezahlt werden. Aber was ist an der E-Mobilität eigentlich so umwelt-, so klimafreundlich? Klar, unsere Innenstädte sind weniger belastet. Aber die Lithiumgewinnung ist für die betroffenen Regionen in Südamerika ein ökologisches Desaster. Der Abbau verschlingt gigantische Wassermengen. Und das in einer der trockensten Gegenden der Erde. Es wird viel Staub produziert und der Untergrund aufgewühlt. Lebensräume für Menschen, Flora und Fauna werden schlicht und einfach zerstört. Für die Batterien wird zudem Kobalt benötigt, das unter unhaltbaren Zuständen in afrikanischen Minen gewonnen wird. Schließlich bedarf es für die Herstellung der Batterien enorm viel Energie. Und letztlich kommt der Strom für die Batterien ja auch nur aus der Steckdose.

… Forderung der Verbände und …

Daneben forderten Verbände, dass anders als in den vorangegangenen Krisen sichergestellt werden müsse, dass ausrangierte Fahrzeuge einem gelisteten und zertifizierten Demontagebetrieb zugeführt werden. Eine Prämie solle nur ausgezahlt werden, wenn der ordnungsgemäß ausgestellte Verwertungsnachweis vorgelegt werde. Auch sollten z.B. die Grenzkontrollen verschärft werden, um die Ausfuhr von gebrauchten Fahrzeugen stärker zu überwachen. Man fordert die Öffnung der Grenzen … Man fordert Grenzkontrollen …

… Entsorgung der Lithium-Batterien

Dabei ist ja gerade die Entsorgung der Lithium-Batterien heiß, brandheiß. Denn die zuletzt stark zugenommenen Brände in Recyclinganlagen wurden regelmäßig auf defekte Lithiumbatterien zurückgeführt.

Förderung der KFZ-Branche

Nun soll vorrangig ein „Modernisierungsbeitrag in Richtung innovativer Fahrzeugtechnologien" gefördert werden. Und von der Senkung der MwSt. soll die KFZ-Branche natürlich auch profitieren. Warum also die Förderung der KFZ-Branche? Weil immerhin ca. 800.000 Arbeitsplätze von der Automobilbranche abhängen? Warum keine Anreize z.B. für Investitionen in einen effektiven und kostengünstigen öffentlichen Nah- und Fernverkehr? Hier könnten haufenweise neue, wirklich nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen werden. Und wenn schon nicht dies: Warum keine Urlaubsreisen staatlich fördern. Sei es in Deutschland, sei es, wir sind ja solidarisch, im europäischen Ausland. Das würde auch noch Spaß machen und der Erholung dienen. Allein in der deutschen Tourismusbranche arbeiten übrigens nach einschlägigen Schätzungen ca. 3,2 Mio. Menschen. Und um die von der Krise tatsächlich Betroffenen zu unterstützen, könnten die staatsgeförderten Ferien z.B. an Urlaub in kleinen oder mittelständisch geführten Unterkünften geknüpft werden.

Aber halt. All das ist ja – anders als die Autobranche – kein Exportartikel. Die deutsche Wirtschaft ist ‚Global Player‘ und will das auch bleiben. Aber wo bleibt die Nachhaltigkeit?

KrWG und Nachhaltigkeit

Ob der aktuelle Entwurf zum KrWG hier wirklich besser ist? Ja. eine Verpflichtung der öffentlichen Hand soll eingeführt werden, vorrangig z.B. Recyclingprodukte zu verwenden. Auch bei den umfangreichen von der öffentlichen Hand veranlassten Baumaßnahmen wären dann vorrangig geeignete Sekundärbaustoffe zu verwenden, die zurzeit in den öffentlichen Ausschreibungen oftmals noch explizit ausgeschlossen werden. Aber: Ein einklagbares Recht, sei es auf Basis vergaberechtlicher Vorgaben, sei es im Wege einer Beweislastumkehr, soll jedenfalls bislang nicht eingeführt werden. Wir hatten berichtet. Nur dass die Verpflichtung der öffentlichen Hand dann vollkommen ins Leere läuft!

Ersatzbaustoffverordnung

Nicht viel besser sieht es bei der ErsatzbaustoffV aus. Die aktuell geplanten Änderungen, die sich aus den Verhandlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergeben, betreffen einzelne mineralische Fraktionen, Grenzwerte und Einbauweisen für bestimmte Materialarten.

Allerdings sollen die Vorgaben hinsichtlich der Einstufung von Nebenprodukten bzw. des Endes der Abfalleigenschaft nach dem aktuellen Entwurf gestrichen werden, was für die Akzeptanz von Sekundärbaustoffen vollkommen kontraproduktiv wäre.

Zur BBodSchV und der geforderten erweiterten Öffnungsklausel für die Verfüllung ist hingegen nichts Neues bekannt gegeben worden.

Änderung der AltholzV

Ende April wurde ein Entwurf zur Änderung der AltholzV vorgelegt. Danach sind Erzeuger von Altholz verpflichtet, dieses unter Mitführung eines Anlieferungsscheins einer Altholzaufbereitungsanlage zuzuführen. Die Altholzkategorien sollen unverändert bleiben. Für Altholz der Kategorie A I soll jedenfalls grundsätzlich der Vorrang der stofflichen Verwertung gelten; für die anderen Altholzkategorien sind die stoffliche und die energetische Verwertung gleichgestellt, wobei allerdings Altholz verschiedener Kategorien grundsätzlich nicht miteinander vermischt werden soll. Schließlich sollen detaillierte Vorgaben an die Entnahme von Proben vorgegeben werden. Ob diese in der Praxis lebbar sein werden, wird sich noch zeigen müssen.

Aktivitäten des Gesetzgebers

Auch ansonsten ist unser Gesetzgeber in diesen Zeiten nicht untätig. Nicht nur, dass ein Referentenentwurf für eine Verbotsverordnung für Einwegkunststoffe vorliegt. Auch wird ein neues ElektroG in Aussicht gestellt, worüber die Sammelstruktur für Elektroaltgeräte ausgeweitet werden soll. Und die Genehmigungsverfahren sollen trotz Corona-Krise weitergeführt werden können. Auch Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Und so wird mit dem PlanungssicherstellungsG ermöglicht, dass die öffentliche Auslegung auch über das Internet erfolgen und anstatt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt werden kann.

Da aber bei einigen in der Branche – so z.B. den Kunststoff- und Altkleiderrecyclern – wegen der aktuellen Krise die Absatzmärkte eingebrochen sind, wurde die Forderung laut, unbürokratisch die Erhöhung der Lagermengen zu ermöglichen. Hierzu haben wir jedoch nichts Verbindliches gehört.

Mehr Nachhaltigkeit?

Die aktuelle Krise könnte ganz neue Wege aufzeigen? In Anbetracht der vorliegenden Entwürfe müssen wir im Ergebnis leider feststellen: Von wegen. So kann ich Ihnen auch an dieser Stelle nur weiterhin wünschen, dass Sie wohlbehalten durch diese Zeiten kommen.

 
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©  2003-2020  Dr. Birgit Stede, Ihr Anwalt für Umweltrecht, Abfallrecht, Genehmigungsrecht, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie Umweltstrafrecht in Landsberg am Lech, Bayern und bundesweit.
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 2020-06-23
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